Aufgabe der Erwerbstätigkeit – Invalidität – Bemessung der Invalidität

Die Rente wird nach dem Grad der Invalidität abgestuft. Zu deren Bemessung, insbesondere bei bei Nicht- und Teilerwerbstätigen, kennt die IV unterschiedliche Methoden, welche aufgrund der bisherigen Betätigung der betroffenen Person angewendet werden: