Das Kind ist geboren – Vaterschaftsurlaub

Ab dem 1. Januar 2021 hat jeder Vater eines Kindes, das nach dem 31. Dezember 2020 geboren wird, hat ein Recht auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, was 14 Taggeldern entspricht.

Der Vaterschaftsurlaub wurde am 27. September 2020 per Volksabstimmung angenommen. Diese Abstimmung krönt ein mehr als zehnjähriges Engagement verschiedener Organisationen, darunter Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden.

Väter haben neu das Recht auf einen Vaterschaftsurlaub. Damit die Abwesenheit im Betrieb einfacher organisiert und Konflikte vermieden werden können, haben zukünftige Väter ein Interesse daran, ihre bevorstehende Vaterschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ebenso sollen sie ihre Wünsche bezüglich der Abwesenheit (Bezug des Vaterschaftsurlaubs am Stück, tageweise über einen Zeitraum von X Wochen, etc.) gegenüber dem Arbeitgeber klar kommunizieren.

Einvernehmliche Lösungen über den Zeitpunkt des Bezugs sind in jedem Fall anzustreben. Im Gegensatz zu den Ferien, kann der Arbeitnehmer aber den Zeitpunkt des Bezugs letztlich vollständig selber bestimmen. Der Arbeitgeber kann ihm den Bezug zu einem bestimmen Zeitpunkt rechtlich nicht verwehren.

Der Arbeitgeber darf auf keinen Fall Druck auf seinen Arbeitnehmer ausüben, damit dieser seinen Vaterschaftsurlaub nicht bezieht. Sollte ein solcher Fall eintreten, müssen die betroffenen Männer ihre Situation bei ihrem Berufsverband oder ihrer Gewerkschaft melden.

Vaterschaftsurlaub in wenigen Punkten zusammengefasst:

Mehr Infos beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Was wird mit Arbeitgebern passieren, die bereits einen Vaterschaftsurlaub angeboten haben ?

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern bereits – über GAVs oder Gesamtarbeitsverträge – Vaterschaftsurlaub an, manchmal sogar großzügiger als 10 Tage. Seit dem 1. Januar 2021 bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Kosten für die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub mit Beiträgen an die Erwerbsersatzordnung (EO).

Bisherige Lösungen waren Teil von Kompromissen im Rahmen der Verhandlungen über die Gesamtarbeitsverträge. Diese Gesamtarbeitsverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Sie müssen als Folge der neuen Lösung in jedem Fall angepasst werden.

Da der Vaterschaftsurlaub bisher nur von den Arbeitgebern finanziert wurde, würde eine Anrechnung des bestehenden Urlaubs somit auf eine Einsparung der Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer hinauslaufen. Dies ist aber nicht der Sinn des neuen Vaterschaftsurlaubs. Deshalb arbeiten die Sozialpartner jetzt daran, die bestehenden Regelungen zu erhöhen, entweder durch einen besseren Lohnersatz (z. B. 15 Tage, die zu 100 % bezahlt werden) oder durch eine Verlängerung der Dauer des Vaterschaftsurlaubs (z. B. 20 statt 10 Tage).