In Erwartung des Kindes – Prekäre oder atypische Verträge
Unter einem prekären Arbeitsvertrag versteht man einen Arbeitsvertrag, der keine feste Anstellung garantiert: Arbeit auf Abruf, befristeter Arbeitsvertrag, Temporärarbeitsvertrag. Typisch für solche Verträge ist, dass sie den Arbeitnehmer/innen keine finanzielle Sicherheit bieten und auch ihre Zukunft ungesichert ist. Sie betreffen vor allem Frauen.
- Der Teilzeitarbeitsvertrag, der zwar in gewissen Aspekten prekär sein kann, stellt keine besondere Art von Arbeitsvertrag dar. Es handelt sich dabei um einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, der einfach für ein reduziertes Pensum abgeschlossen wird. Dennoch ist er Gegenstand einer besonderen Bestimmung im Obligationenrecht.
- Der befristete Arbeitsvertrag, der ebenfalls als prekär bezeichnet werden kann, ist auch ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag, nur dass er für eine begrenzte Dauer abgeschlossen wird.
- Das Schweizer Recht kennt keine spezielle Regelung zur Arbeit auf Abruf. Diese Form von Arbeit wird durch die Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag (Art. 319ff OR) sowie durch die Rechtsprechung geregelt.
- Hingegen ist die Temporärarbeit Gegenstand einer speziellen Regelung, die im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) enthalten ist.
Laut den neusten Zahlen, die das SECO 2010 bekannt gegeben hat und die sich auf 2008 beziehen, arbeiteten 2008 3,75 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung der Schweiz in prekären Arbeitsverhältnissen.