Aufgabe der Erwerbstätigkeit – Unfall – Abredeversicherung

Wer seine Arbeitsstelle verlässt, bleibt nur noch für 30 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet, gegen Nichtberufsunfall versichert.

Doch der Versicherungsschutz kann mit einer sogenannten Abredeversicherung um höchstens 180 Tage verlängert werden (Art. 3 UVG). Der Abschluss einer solchen Abredeversicherung muss innerhalb der 30-tägigen Nachdeckungsfrist getätigt werden.

Diese Abredeversicherung lohnt sich als Brücke zwischen zwei Stellen oder um einen unbezahlten (Mutterschafts-)Urlaub aufzufangen.

Der Versicherungsschutz bei Unfall kann nach Ablauf der 30 Tage auch durch den Abschluss einer privaten Versicherung sichergestellt werden.