Besondere Situationen – Zivil- oder Militärdienst, Sportkurse – Grundentschädigung

Alle Dienstleistenden haben unabhängig ihres Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Anspruch auf die Grundentschädigung.

Für Erwerbstätige macht sie 80 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal aber 245 Franken im Tag aus (Stand 2012). Nichterwerbstätige erhalten höchstens 123 Franken bzw. 172 Fran­ken im Tag (Stand 2012), falls sie eine Ausbildung zur Erlangung eines höheren Grades oder einer neuen Funktion absolvieren (Art. 16 EOG, Art. 4−13 EOV).