Das Kind ist geboren – Mutterschaftsurlaub – Recht auf Taggelder

Namentlich haben Frauen Anspruch auf diesen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die im Zeitpunkt der Niederkunft:

Nicht entscheidend ist, ob die Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen wird.
Anspruchsberechtigt ist eine Frau, die:

Das sind in der Regel alle Frauen, die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben wie zum Beispiel Grenzgängerinnen. Die in einem EU- oder EFTA-Staat erworbenen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt.

Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung besteht unabhängig vom Alter. So hat auch eine minderjährige Mutter Anspruch, sogar wenn sie zu jung ist, um AHV-beitragspflichtig zu sein. Für die Mindesterwerbsdauer massgebend ist weder das Arbeitspensum noch die Regelmässigkeit der Arbeitseinsätze, sondern lediglich die Ausrichtung eines Lohnes für die verrichtete Arbeit im entsprechenden Kalendermonat. Einzelne Erwerbsperioden, die sich aus befristeten Arbeitsverhältnissen ergeben und in denen die Versicherte einem massgebenden Lohn bezogen hat, werden dabei zusammengezählt. Angerechnet werden auch Zeiten bezahlter Ferien, nicht jedoch ein unbezahlter Urlaub.