Ab dem 1. Januar 2021 hat jeder Vater eines Kindes, das nach dem 31. Dezember 2020 geboren wird, hat ein Recht auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, was 14 Taggeldern entspricht.
Der Vaterschaftsurlaub wurde am 27. September 2020 per Volksabstimmung angenommen. Diese Abstimmung krönt ein mehr als zehnjähriges Engagement verschiedener Organisationen, darunter Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden.
Väter haben neu das Recht auf einen Vaterschaftsurlaub. Damit die Abwesenheit im Betrieb einfacher organisiert und Konflikte vermieden werden können, haben zukünftige Väter ein Interesse daran, ihre bevorstehende Vaterschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ebenso sollen sie ihre Wünsche bezüglich der Abwesenheit (Bezug des Vaterschaftsurlaubs am Stück, tageweise über einen Zeitraum von X Wochen, etc.) gegenüber dem Arbeitgeber klar kommunizieren.
Einvernehmliche Lösungen über den Zeitpunkt des Bezugs sind in jedem Fall anzustreben. Im Gegensatz zu den Ferien, kann der Arbeitnehmer aber den Zeitpunkt des Bezugs letztlich vollständig selber bestimmen. Der Arbeitgeber kann ihm den Bezug zu einem bestimmen Zeitpunkt rechtlich nicht verwehren.
Der Arbeitgeber darf auf keinen Fall Druck auf seinen Arbeitnehmer ausüben, damit dieser seinen Vaterschaftsurlaub nicht bezieht. Sollte ein solcher Fall eintreten, müssen die betroffenen Männer ihre Situation bei ihrem Berufsverband oder ihrer Gewerkschaft melden.
Vaterschaftsurlaub in wenigen Punkten zusammengefasst:
- Inkrafttretung : Die Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2021.
- Anspruchsberechtigter : Alle Väter von Kindern, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren werden. Das gilt für alle «rechtlichen» Väter (durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil).
- Dauer des Vaterschaftsurlaubs : Bei einem 100%-Pensum hat ein Vater Anspruch auf 10 Tage. Zu beziehen sind diese in den ersten 6 Monaten nach der Geburt des Kindes.
Achtung : Er kann nicht nachgeholt werden – nach 6 Monaten verfallen alle nicht bezogenen Tage!
Auch auf den freien Tag bei der Geburt gemäss OR Art. 329 Abs. 3 haben die Väter weiterhin zusätzlich zum Vaterschaftsurlaub Anspruch.
- Im Block – oder Tageweise : Der Urlaub kann an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl.Wochenende) oder tageweise (10 Tage) bezogen werden.
- Verkürzung der Dauer ist möglich : Der Bezug des Vaterschaftsurlaubs ist freiwillig. Der Vater kann auch weniger Tage beziehen, als er zugute hätte.
- Finanzierung : Der Vaterschaftsurlaub wird wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Für Arbeitnehmende übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
- Höhe der Entschädigung : Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Das sind höchstens 220 Franken pro Tag (Taggeld).
- Wer bekommt das Geld ? Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn, so erhält er auch die Entschädigung. In allen anderen Fällen erhält der Vater die Entschädigung direkt.
Achtung : Die Vaterschaftsentschädigung ist nicht automatisch bezahlt. Sie muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Kontaktiere dazu dein/-e Personalverantwortliche/-n. Wenden Sie sich dazu bitte an den Personalverantwortlichen.
- Andere Rechte des Vaters :Ein Vater, der Vaterschaftsurlaub bezieht, muss diesen beziehen können, ohne dass andere Ansprüche eingeschränkt werden oder er Gefahr läuft, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
- Die Ferien des Vaters dürfen nicht gekürzt werden.
- Kündigung durch den Arbeitgeber : Hat der Vater zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht den ganzen Vaterschaftsurlaub bezogen, so wird die Kündigungsfrist um die Anzahl verbleibender Urlaubstage verlängert.
Mehr Infos beim Bundesamt für Sozialversicherungen.
Was wird mit Arbeitgebern passieren, die bereits einen Vaterschaftsurlaub angeboten haben ?
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern bereits – über GAVs oder Gesamtarbeitsverträge – Vaterschaftsurlaub an, manchmal sogar großzügiger als 10 Tage. Seit dem 1. Januar 2021 bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Kosten für die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub mit Beiträgen an die Erwerbsersatzordnung (EO).
Bisherige Lösungen waren Teil von Kompromissen im Rahmen der Verhandlungen über die Gesamtarbeitsverträge. Diese Gesamtarbeitsverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Sie müssen als Folge der neuen Lösung in jedem Fall angepasst werden.
Da der Vaterschaftsurlaub bisher nur von den Arbeitgebern finanziert wurde, würde eine Anrechnung des bestehenden Urlaubs somit auf eine Einsparung der Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer hinauslaufen. Dies ist aber nicht der Sinn des neuen Vaterschaftsurlaubs. Deshalb arbeiten die Sozialpartner jetzt daran, die bestehenden Regelungen zu erhöhen, entweder durch einen besseren Lohnersatz (z. B. 15 Tage, die zu 100 % bezahlt werden) oder durch eine Verlängerung der Dauer des Vaterschaftsurlaubs (z. B. 20 statt 10 Tage).