Bei den privaten Zusatzversicherungen gelten andere Regeln als für die Grundversicherung. So dürfen die Krankenkassen Versicherte ablehnen, das Risiko Mutterschaft generell ausschliessen und die Prämien zwischen Frauen und Männern unterschiedlich hoch ansetzen. Frauen, die Kinder wünschen, müssen sich möglicherweise anders versichern, als Frauen die keine Kinder (mehr) wollen.
Eine allfällige Zusatzversicherung muss vor Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Andernfalls wird der Versicherer die Übernahme der damit verbundenen Kosten ausschliessen.
Wartefrist
Eine Zusatzversicherung muss vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Anders als in der Grundversicherung kennt die Zusatzversicherung eine Wartefrist. Die Versicherte hat demnach nur Leistungen aus der Zusatzversicherung zu Gute, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt im Minimum seit neun oder zwölf Monaten versichert ist. Einige Kassen kennen sogar eine Wartefrist von zwei Jahren.
Haushalthilfe
Meistens werden aus Zusatzversicherungen auch Beiträge an eine allenfalls notwendige Haushalthilfe ausgerichtet, wenn dies während der Schwangerschaft oder der Rekonvaleszenz notwendig ist.